Sportordnung Stand 18.02.2025
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Sportordnung der KVOO Stand:18.02.2025
Mit dieser Sportordnung verlieren alle vorangegangenen Versionen ihre Gültigkeit.
KVOO Sportordnung I/1 Allgemeines
- Einleitung
Punkt 1.1 Die Sportordnung ist für alle Mitglieder der KVOO e. V. verbindlich. Kameradschaft, Ritterlichkeit und Fairness sind die selbstverständlichen Voraussetzungen, die an jedes Mitglied gestellt werden. Werden Verstöße im sportlichen Bereich festgestellt, dann entscheidet das Sportgericht bzw. der Vorsitzende des Sportgerichts. Näheres regelt die Sportgerichtsordnung der KVOO e. V.
Punkt 1.2 Alle Kegelclubs der KVOO e. V. sind verpflichtet, sich gegenseitig zu unterstützen.
Punkt 1.3 Die von der KVOO e. V. ausgeschriebenen Meisterschaften und der Erwerb des Sportabzeichens dürfen nur auf vom DKB abgenommenen Bahnen durchgeführt werden.
KVOO Sportordnung I/2 Allgemeines
- Spielbetrieb
Punkt 2.1 Bei allen Mannschaftswettkämpfen werden 2x50 Wurf kombiniert gespielt. Dabei beginnt der Gastgeber immer auf der linken Bahn. Können sich die beiden Spieler nicht einigen, beginnt der Kegler auf der linken Bahn mit dem ersten Wurf.
Punkt 2.2 Beim Wurf in die Vollen wird die Gesamtzahl der gefallenen Kegel gewertet. Kegel, die durch eine zurückrollende Kugel geworfen werden, werden nicht gewertet. Beim Abräumen muss, das nach dem Wurf in die Vollen entstandene Bild abgeräumt werden. Bei Defekt der Automatik oder sonstigen offensichtlichen Fehlern des Zählwerkes gelten alle die Kegel als geworfen, die sichtbar durch die Kugel weggeschoben wurden.
Punkt 2.3 Zeigt die Lichtschranke einen Wurf nicht an, wird dieser nicht gewertet und darf wiederholt werden. Dies gilt beim Spiel in die Vollen genauso wie beim Abräumen. Der Wurf gilt nicht als Nullwurf.
Punkt 2.4 Der Gastgeber ist dafür verantwortlich, dass das Kugelmaterial den DKB-Normen entspricht.
Punkt 2.5 Während des Wurfes darf niemand in der Bahn stehen.
Punkt 2.6 Es stehen maximal 20 Minuten für 50 Wurf zur Verfügung. Wird diese Zeit durch Verschulden des Spielers oder der Spielerin überschritten, gilt das bis zu diesem Zeitpunkt erzielte Ergebnis.
Punkt 2.7 Das Spielen mit eigenen Kugeln ist gestattet. Sie müssen ausnahmslos gekennzeichnet, und durch einen Kugelpass des DKBC für einen namentlich benannten Spieler oder eine namentlich benannte Mannschaft zugelassen sein. Nicht beim DKBC registrierte und gekennzeichnete Kugeln sind im Spielbetrieb nicht erlaubt. Kann der Kugelpass vor dem Spiel nicht vorgelegt werden, ist ein Spielen mit eigenen Kugeln nicht erlaubt. Zum Spiel müssen bei Verwendung eigener Kugeln von einem/r Spieler/in mindestens zwei auf ihn/sie, oder die Mannschaft zugelassenen Kugeln aufgelegt werden. Der Gegenspieler darf diese Kugeln nicht benutzen. Es ist jedoch erlaubt, während der Spielserie zusätzlich mit den aufgelegten Kugeln der Veranstalter zu spielen. In diesen Fall darf auf bestimmte Kugel nicht gewartet werden. Für alle auftretenden Schäden an den Kugeln haftet ausschließlich der Eigentümer.
Punkt 2.7.1 Folgende Würfe werden, nach einmaliger Verwarnung durch den Protokollführer, nicht gewertet, sie gelten als Nullwurf: Kugeln, die nicht auf der Aufsetzbohle aufgelegt werden; Übertreten der weißen Markierung im Spielbereich. Diese Auslegung gilt jeweils für eine Bahn, also für 50 Wurf.
Punkt 2.7.2 Nullwürfe werden folgendermaßen gewertet:
Beim Spiel in die Vollen werden alle getroffenen Kegel mit Null gewertet. Beim Abräumen werden Anwürfe mit Null gewertet. Auf das angeworfene Bild wird weitergespielt. Beim Spiel auf ein angeworfenes Bild werden zu Fall gebrachte Kegel mit Null gewertet und nicht wieder aufgestellt. Wird ein angeworfenes Bild abgeräumt, werden die geworfenen Kegel mit Null gewertet. Das angeworfene (Ursprüngliche) Bild muss wieder aufgestellt werden.
Punkt 2.8 Jeder Teilnehmer an einem Wettkampf muss in vorschriftsmäßiger Sportkleidung antreten. Die Mannschaften haben dabei mit einheitlichem Sporthemd den Wettkampf zu bestreiten. Bei Verstößen, die der Protokollführer auf dem Spielberichtsbogen vermerkt, kann das Sportgericht eine Verwarnung und im Wiederholungsfalle eine Geldstrafe aussprechen.
Punkt 2.9 Markierungen auf der Bahn
Markierungen, welche nicht rückstandslos entfernt werden können, z.B. Kreidestriche, o.ä., sind nicht erlaubt. Zugelassene Markierungen dürfen nicht auf der Aufsatzbohle oder dem Bahnbelag angebracht werden. Lose Gegenstände als Markierung sind nicht erlaubt.
Punkt 2.10 Vor dem Beginn des eigenen Spiels können auf der ersten Bahn fünf Probewürfe absolviert werden. Ob diese genutzt werden, ist jedem/jeder Spieler/in selbst überlassen.
KVOO Sportordnung I/3 Allgemeines
- Wettkampfaufsicht
Punkt 3.1 Jeder Wettkampf muss beaufsichtigt werden. Sofern durch den KVOO-Sportwart keine Aufsicht gestellt wird, bestimmen die am Wettkampf beteiligten Vereine aus ihren Reihen je eine aufsichtführende Person.
Die Schreiber (Protokollführer) werden in jedem Fall vom gastgebenden Verein gestellt. Jedem Gastverein muss am Schreibgerät ein Platz zur Mitüberwachung eingeräumt werden. Wettkämpfe, die auf neutralen Bahnen ausgetragen werden, sind, sofern von Seiten der KVOO keine Aufsicht gestellt wird, vom ausrichtenden Verein zu beaufsichtigen.
Punkt 3.2 Bei automatischen Schreibern ist ein Mitschreiben nicht mehr notwendig. Es gelten die von diesen Geräten registrierten Ergebnisse. Offensichtliche Fehler müssen berichtigt werden.
Punkt 3.3 Nach Anerkennung der Einzelresultate und des Endergebnisses durch die Unterschriften der beiden Mannschaftsführer werden Einsprüche nicht mehr angenommen. Beide Mannschaftsführer sind dafür verantwortlich, dass die richtigen Ergebnisse eingetragen wurden. Offensichtliche Schreibfehler können von den Sportwarten korrigiert werden.
Punkt 3.4 Auf den Spielberichtsbögen sind Vor- und Zunamen, sowie die Pass-Nummer eines jeden Spielers einzutragen. Im Beiblatt ist das Einzelergebnis jedes Spielers bei der richtigen Mannschaft und der richtigen Wettkampfnummer einzutragen. Diese Eintragung muss vom Mannschaftsführer des jeweiligen Spielpartners, oder bei Nachtragungen, durch den Sportwart gegengezeichnet werden.
Punkt 3.5 Der Spielberichtsbogen ist innerhalb von 6 Tagen nach Durchführung des Wettkampfs an den zuständigen Sportwart zu übermitteln. Bei Verstoß gegen diese Vorschrift wird der Wettkampf mit 0:X zu Gunsten der Gastmannschaft gewertet. Zusätzlich kann eine Geldstrafe von 5 € ausgesprochen werden. Diese kann im Wiederholungsfalle bis auf 15 € angehoben werden.
KVOO Sportordnung I/4 Allgemeines
- Vereinswechsel
Punkt 4.1 Bei einem Vereins- oder Verbandswechsel tritt eine vierwöchige Sperre in Kraft. Diese Sperre bezieht sich nur auf von der KVOO e. V. festgelegte Spielpaarungen. Als Stichtag für einen Vereins- oder Verbandswechsel gilt die schriftliche Mitteilung bei einem / einer der KVOO-Sportwarte. Kehrt ein Kegler innerhalb der Wechselsperre zu seinem alten Verein zurück, dann ist die Sperre sofort aufgehoben. Liegt ein Keglerpass länger als vier Wochen bei der KVOO, oder ein/e Kegler/in hat länger als 4 Wochen bei einem anderen Verein / Verband keinen Wettkampf gespielt und möchte den Verein/Verband wechseln, erfolgt keine Sperre.
Punkt 4.2 Bei einem Vereinswechsel muss der Keglerpass immer von einem/einer der KVOO-Sportwarte umgeschrieben werden.
Punkt 4.3 Die Herausgabe des Keglerpasses kann nicht verweigert werden. Der Keglerpass und das Beiblatt sind Eigentum der KVOO e. V. Für die hierfür entrichtete Gebühr durch den Verein an den Verband, handelt es sich um eine Aufwandspauschale.
Punkt 4.4 Nach erfolgtem Vereinswechsel kann ein Kegler oder eine Keglerin nur dann an Aufstiegs- und Entscheidungsspielen teilnehmen, wenn dieser/diese im laufenden Spieljahr mindestens drei Punktespiele beim neuen Verein bestritten hat. Alle während der laufenden Spielserie beim alten Verein erzielten Ergebnisse und Wettkampfeinsätze gehen mit auf den neuen Verein über.
Punkt 4.5 Wenn ein Kegler oder eine Keglerin aus einem Verein bzw. einer Kegelabteilung austritt, erlischt automatisch die Mitgliedschaft bei der KVOO e.V. Der jeweilige Keglerpass ist hierbei umgehend an den Mitgliedverwalter der KVOO zurückzusenden.
KVOO Sportordnung II/1 Mannschaftsmeisterschaft
- Wettkampftermine
Punkt 1.1 Die Mannschaften werden je nach Spielstärke in die verschiedenen Klassen eingeteilt. Jeder Spielklasse, ausgenommen die jeweils oberste Spielklasse, kann in mehrere Spielgruppen unterteilt werden. In jeder Klasse bzw. Gruppe werden die Wettkämpfe von Nr. 1 an durchnummeriert.
Punkt 1.2 Jeder Verein ist verpflichtet, die Terminlisten auf Richtigkeit zu überprüfen. Festgestellte Fehler müssen dem 1. Sportwart der KVOO unverzüglich mitgeteilt werden.
Punkt 1.3 Die Wettkampfpaarungen und die Termine sowie die Stärke der einzelnen Spielgruppen werden durch die zuständigen Sportwarte im Einvernehmen mit der Vorstandschaft der KVOO festgelegt.
Punkt 1.4 Es gelten grundsätzlich die in der Terminliste genannten und festgelegten Wettkampfnummer. Die Wettkampfnummer bleibt auch erhalten, wenn Wettkämpfe verlegt werden.
Punkt 1.5 Die festgelegten Termine müssen unbedingt eingehalten werden. Vorverlegungen von Wettkämpfen sind im Einvernehmen mit dem Spielpartner gestattet. Die zuständigen Sportwarte der KVOO sind von der Verlegung rechtzeitig zu verständigen. Nachverlegungen sind innerhalb von 7 Tagen möglich!
Punkt 1.6 Spielplanänderungen wegen Terminüberschneidungen oder Doppelbelegungen von Kegelbahnen werden nach Kenntnisnahme, durch den Sportwart korrigiert. Diese Terminänderungen können auch nach dem ursprünglichen Termin stattfinden, da es sich hierbei um eine Spielplanänderung handelt. Diese Terminänderungen gelten als verbindlich und sind somit einzuhalten. Die Vereine haben darauf zu achten, ob sich Änderungen im Spielplan (auch kurzfristig) auf den Webseiten der KVOO, ergeben haben. Bei Änderungen werden diese farblich oder Fett gekennzeichnet, vorzufinden sein.
Punkt 1.7 Die Termine der Pokalspiele werden von der KVOO festgelegt und werden von Runde zu Runde auf der KVOO-Webseite veröffentlicht. Als Termine sind durchaus auch Feiertage möglich!
KVOO Sportordnung II/2 Mannschaftsmeisterschaft
- Wettkampfbeginn
Punkt 2.1 Pass und Beiblatt müssen vor Beginn eines Mannschaftswettkampfes vorliegen. In Ausnahmefällen können die Spielberechtigungsunterlagen (Pass und Beiblatt) innerhalb einer Woche nach Beendigung des Wettkampfs nachgereicht werden. Das Einverständnis des Gegners ist dazu nicht notwendig.
Punkt 2.2 Vor jedem Wettkampf ist eine Kontrolle der Spielberechtigungsunterlagen durch die Mannschaftsführer der jeweiligen Spielpartner durchzuführen. Dabei soll auch darauf geachtet werden, ob das Passbild noch mit dem tatsächlichen Aussehen des Spielers/der Spielerin übereinstimmt. Bei festgestellten Abweichungen ist der betreffende Verein verpflichtet, den Keglerpass mit dem neuesten Passbild an den zuständigen KVOO-Sportwart zwecks Auswechslung des Passbildes einzusenden.
Punkt 2.3 Bei Beginn des Wettkampfes müssen beide Mannschaften namentlich an der Tafel angeschrieben sein. Es ist empfehlenswert, auch den Namen eines Ergänzungsspielers/in mitzubenennen.
Punkt 2.4 Ein bereits namentlich an der Tafel angeschriebener/e Spieler/in muss am Wettkampf teilnehmen. Nimmt dieser/e nicht teil und wird ersetzt, gilt dies bereits als Auswechslung. Eine Änderung der Startreihenfolge ist auch nach der namentlichen Nennung möglich. Nach Ausschöpfung des Wechselkontigents, kann auch ein/e verletzter Spieler/in nicht mehr ersetzt werden.
Punkt 2.5 Die Anreise des Gastvereins hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass zumindest ein Teil der Mannschaft 15 Minuten vor dem angesetzten Wettkampfbeginn eintrifft. Ist von der Gastmannschaft bis spätestens 30 Minuten nach dem festgesetzten Termin kein Spieler anwesend, dann entscheidet das Sportgericht über die Wertung des Spiels.
Punkt 2.6 Wird die Verspätung durch höhere Gewalt (z.B. Unfall, Glatteis, Verkehrsstaus) hervorgerufen, hat die Gastmannschaft die Pflicht, den Gastgeber telefonisch zu verständigen. In diesem Falle können sich die betroffenen Vereine auf einen neuen Termin einigen. Dieser muss vom zuständigen Sportwart genehmigt werden. Ist keine Einigung möglich, wird der neue Termin vom zuständigen Sportwart festgelegt.
Punkt 2.7 Für einen am Wettkampf beteiligten Kegler muss das Training 15 Minuten vor dem angesetzten Wettkampfbeginn beendet sein.
KVOO Sportordnung II/3 Mannschaftsmeisterschaft
- Wertung der Spiele
Punkt 3.1 Bei Mannschaftswettkämpfen erhält die Mannschaft mit dem höheren Gesamtergebnis 2 Punkte. Ist das Gesamtergebnis bei beiden Mannschaften gleich, erhält jedes Team 1 Punkt.
Punkt 3.2 Bei Punktegleichstand in der Abschluss Tabelle entscheidet über die Reihenfolge der Platzierung der unmittelbare Vergleich der punktegleichen Mannschaften untereinander.
Punkt 3.3 Tritt ein Team zu einem Wettkampf nicht an, gilt das Spiel für die betreffende Mannschaft als verloren. Das Spiel wird mit X:0 für den Spielpartner gewertet. Sind am Saisonende zwei Mannschaften punktgleich, dann hat das Team, das nicht zu einem Wettkampf angetreten ist, das Spiel immer um 1 Holz höher verloren, als es den anderen Wettkampf gewonnen hat. In der Endtabelle gilt der unmittelbare Vergleich der beiden Mannschaften untereinander immer zum Nachteil des Teams, das zum Wettkampf nicht angetreten ist.
Punkt 3.4 Tritt eine Mannschaft während der Saison selbstverschuldet zweimal nicht an, (X:0 Wertung), wird beim zweiten Mal ein Verwarngeld von 5 Euro ausgesprochen. Bei weiteren Verstößen, erhöht sich das Verwarngeld um jeweils weitere 5 Euro. Beispiel: 1x nicht angetreten = kostenlos, 2x nicht angetreten 5 Euro, 3x nicht angetreten weitere 5 Euro. 4x nicht angetreten weitere 5 Euro usw. Die Zahlungsaufforderung wird in Form eines Überweisungsträgers durch die KVOO dem betroffenen Verein zugestellt und ist binnen 7 Tagen ab Zugang, zur Zahlung fällig. Erfolgt keine Zahlung in der angegebenen Frist, wird das Sportgericht über weitere Sanktionen entscheiden.
Punkt 3.5 Bei einem Verein, der mehrere Mannschaften im Spielbetrieb hat, kann aus Personalmangel nur jeweils der Wettkampf der Mannschaft abgesagt werden, die innerhalb der gleichen Wettkampfnummer als letzte den Wettkampf bestreiten müsste. Tritt eine höhere Mannschaft nicht an, werden auch die Wettkämpfe der nachfolgenden Mannschaften mit der gleichen Wettkampfnummer als verloren gewertet, soweit sie nach dem abgesagten Termin spielen.
Punkt 3.6 Stellt ein Verein seine Mannschaft falsch auf, (doppelte Wettkampfnummer etc.) werden die Ergebnisse der falsch aufgestellten Mannschaft annulliert, es erfolgt eine X:0 Wertung. Die Wettkampfnummer der Kegler auf dem Spielberichtsbogen gilt aber dennoch als gespielt. Die Einzelergebnisse der richtig aufgestellten Mannschaft werden gewertet und zählen für die Schnittlisten der KVOO. Bitte Punkt II/3.4 beachten! Bei weiteren X:0 Wertungen ist ein Verwarngeld fällig.
Punkt 3.7 Bei Rückzug / Abmeldung einer Mannschaft während der laufenden Spielsaison, werden die Mannschaftsergebnisse annulliert, die gespielten Einzelergebnisse bleiben in der Schnittliste bestehen und die gespielte Wettkampfnummer zählt weiterhin als gekegelt.
KVOO Sportordnung II/4 Mannschaftsmeisterschaft
- Einsatz von Spielern
Punkt 4.1 An der Mannschaftsmeisterschaft der KVOO e. V. dürfen nur Spieler oder Spielerinnen teilnehmen, die im Besitz eines KVOO-Kegler Passes und des für die jeweilige Saison gültigen Beiblattes sind.
Punkt 4.2 Eine Mannschaft besteht aus 4 Spieler-/innen in allen Ligen gemischt.
Punkt 4.3 Bei Vereinen, die mehrere Mannschaften stellen, kann ein Kegler/eine Keglerin in Mannschaftswettkämpfen mit der gleichen Wettkampfnummer nur einmal starten.
Punkt 4.4 Spieler oder Spielerinnen, die 10x in einer höheren Mannschaft gespielt haben, können nicht mehr in einer niedrigeren Mannschaft eingesetzt werden. (Beispiel 7x Mannschaft 1 & 3x Mannschaft 2 Sperre für 3 & 4 Mannschaft)
Punkt 4.5 Wenn eine Mannschaft mit einem gesperrten Spieler oder einem Spieler, der bereits die gleiche Wettkampfnummer gespielt hat, antritt, wird der Wettkampf mit X:0 gewertet
Punkt 4.6 Tritt eine Mannschaft zunächst nicht vollständig an, dann muss dafür gesorgt werden, dass entweder der ursprünglich genannte Kegler bis zur Beendigung des Wettkampfes - wenn der letzte Kegler die Bahn verlassen hat - oder ein Ersatzmann auf der Bahn eintrifft.
Punkt 4.7 Das Vorwegschieben eines Einzelkeglers vor dem angesetzten Wettkampftermin ist nicht gestattet.
Punkt 4.8 Spieler und Spielerinnen, die im Spielbetrieb des BSKV und DKB mitwirken, sind bei der KVOO e.V. nicht spielberechtigt. Bei Zuwiderhandlung werden sämtliche Wettkämpfe, bei denen der Kegler oder die Keglerin mitwirkt oder mitgewirkt hat, als verloren gewertet
KVOO Sportordnung II/5 Mannschaftsmeisterschaft
- Spielabbruch
Punkt 5.1 Muss bei einem Wettkampf wegen technischer Mängel an der Kegelbahn das Spiel unterbrochen werden, so muss der Spieler auf das bis dahin erzielte Resultat und Bild weiterspielen
Punkt 5.2 Beide am Wettkampf beteiligten Mannschaften können das Spiel unter den gleichen Voraussetzungen auch auf der noch intakten Bahn zu Ende bringen.
Punkt 5.3 Sonderregelung bei einem Spielabbruch oder Bahndefekt, bei dem der Wettkampf an einem anderen Spieltag fortgesetzt oder neu angesetzt wird. Es ist auch möglich, den Wettkampf mit einer anderen Besetzung zu Ende zu spielen. Voraussetzung dafür ist, dass jeder Spieler die in Frage kommende Wettkampfnummer noch spielen kann. Durch diese Sonderregelung wird Punkt II/2.4 nicht berührt. Dieser tritt erst in Kraft, nach dem die Aufstellung bei einer Fortsetzung oder Neuansetzung der Partie, erneut an der Tafel angeschrieben oder im Wettkampfformular eingetragen wurde.
Punkt 5.4 Können Wettkämpfe wegen eines Bahndefektes nicht durchgeführt werden, dann ist umgehend der zuständige Sportwart zu verständigen. Der Wettkampf sollte in kürzester Zeit fortgeführt werden, wobei die beiden Parteien selbstständig versuchen einen geeigneten Termin zu finden. Dauert die Reparatur der Kegelbahn länger als eine Woche, so kann der zuständige Sportwart anordnen, den oder die betreffenden Wettkämpfe auf der Bahn des Gegners oder auf einer benachbarten Kegelbahn durchzuführen.
Punkt 5.5 Es ist nicht gestattet, bei einem Spielabbruch wegen Bahndefekt etc. auf die Fortführung des Wettkampfes zu verzichten. Der Wettkampf muss aus Gründen der Fairness und den sportlichen Aspekten, in einer angemessenen Zeit fortgesetzt werden.
KVOO Sportordnung II/6 Mannschaftsmeisterschaft
- Ersatzspieler
Punkt 6.1 Während eines Mannschaftswettkampfs kann 1 Spieler/Spielerin ausgewechselt werden. Der Ersatzspieler spielt sofort auf das Ergebnis des ausgewechselten Spielers weiter. Dieses Auswechseln ist auf dem Spielberichtsbogen zu vermerken.
Punkt 6.2 Nach dem Einsatz eines Ersatzspielers kann ein weiterer Spieler, der durch Verletzung ausscheidet, oder bereits namentlich an der Tafel genannt ist und nicht zum Wettkampf erscheint, nicht mehr ersetzt werden.
Weitere Info zur namentlichen Meldung vor Wettkampfbeginn, siehe II/2.4
Punkt 6.3 Die jeweilige Wettkampfnummer gilt für beide Kegler, Ersatzspieler und ausgewechselter Spieler, als gespielt. Das Gesamtergebnis wird für beide eingesetzte Spieler in der Schnittliste gewertet.
Punkt 6.4 Auf den Einsatz eines Ersatzspielers kann verzichtet werden. In diesem Fall wird das Ergebnis, das bis zum Ausscheiden des Spielers erzielt wurde, gewertet.
Punkt 6.5 Jeder Spieler kann eine oder mehrere Verletzungspausen von zusammen gerechnet 10 Minuten in Anspruch nehmen. Danach darf die Spielzeit aus einem derartigen Grund nicht mehr angehalten werden. Kommt ein Einwechselspieler zum Einsatz, muss die Einwechslung ohne Spielzeitverlust innerhalb der für diese Verletzungsunterbrechung noch zur Verfügung stehenden Zeit erfolgen. Wird ein Spieler ohne, dass eine Verletzung des auszuwechselnden Spielers vorliegt, eingewechselt, ist die Zeit für max. eine Minute anzuhalten.
KVOO Sportordnung II/7 Mannschaftsmeisterschaft
- Auf und Abstieg
Punkt 7.1 Die für die Saison gültige Auf- und Abstiegsregelung, sowie die jeweilige Anzahl an Mannschaften in den einzelnen Spielklassen, legt die KVOO-Vorstandschaft fest. Die getroffene Regelung ist dann auf der KVOO-Webseite (www.kvoo.de) ersichtlich.
Punkt 7.2 Das Aufstiegsrecht muss vom 1. und 2. Platzierten wahrgenommen werden.
Punkt 7.3 Die Mannschaften, die nach Abschluss der Saison auf einem Relegationsplatz stehen, müssen das Relegationsspiel austragen und können nicht auf den Aufstieg oder Abstieg verzichten. Aufstiegs- und Entscheidungsspiele müssen auf neutralen Bahnen stattfinden. Eine Mannschaft, die sich durch ihre Leistung für Aufstiegsspiele qualifiziert hat, ist verpflichtet, das erspielte Aufstiegs- oder Abstiegsrecht wahrzunehmen. Das bedeutet, dass sie die Teilnahme an den Relegationsspielen nicht verweigern darf. Der Verzicht auf das Aufstiegs- oder Abstiegsrecht ist nicht zulässig, um die Fairness und den ordnungsgemäßen Ablauf der sportlichen Wettbewerbe zu gewährleisten. Sind bei diesen Spielen Mannschaften holzgleich, gewinnt die Mannschaft mit dem höheren Abräumergebnis. Ist auch dieses gleich, dann entscheidet die geringere Anzahl von Fehlwürfen.
KVOO Sportordnung II/8 Mannschaftsmeisterschaft
- Spielbetrieb
Punkt 8.1 In einer Mannschaft darf alles eingesetzt werden. Reine Damen-, Herren- oder Gemischte Mannschaften
KVOO Sportordnung II/9 Mannschaftsmeisterschaft
- Spielgemeinschaften
Punkt 9.1 An der Mannschaftsmeisterschaft der KVOO können sich Spielgemeinschaften aus 2 verschiedenen Vereinen, die der KVOO angeschlossen sind, beteiligen. Diese Mannschaft wird immer als die niedrigste Mannschaft des jeweiligen Vereins gewertet.
Punkt 9.2 Die Mannschaft muss sich aus Keglerinnen und Keglern der beiden Vereine zusammensetzen. Eine Mannschaftsaufstellung, die nur aus Keglern eines einzigen Vereins besteht, ist nicht zulässig.
Punkt 9.3 Keglerinnen und Kegler, die in den Mannschaften des Stammvereins mehr als 3 Spiele absolviert haben, erhalten kein Startrecht in der Mannschaft der Spielgemeinschaft. Umgekehrt können Spieler der Spielgemeinschaft in den Mannschaften des Stammvereins eingesetzt werden. Hierfür gelten die Bestimmungen des Artikels II/4.4
KVOO Sportordnung II/10 Mannschaftsmeisterschaft
- Jugendmeisterschaften
Punkt 10.1 Die KVOO veranstaltet bei Meldung von mindestens vier Mannschaften eine Meisterschaftsrunde für Jugendmannschaften.
Punkt 10.2 Teilnehmen können Jugendliche in gemischten Mannschaften bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. (Stichtag 31.8) Spielgemeinschaften dürfen gebildet werden.
Punkt 10.3 Teilnehmer an der Jugendmeisterschaft können unabhängig vom Jugendspielbetrieb in den übrigen Mannschaften der Vereine eingesetzt werden.
Punkt 10.4 Die Mannschaftsstärke und der Spielmodus werden jeweils von der Vorstandschaft der KVOO in Zusammenarbeit mit den beteiligten Vereinen vor Beginn der Spielserie festgelegt.
Punkt 10.5 Spiel mit der Jugendkugel:
Wenn beim Spiel in die Vollen die Jugendkugel zwischen den vorderen fünf Kegeln durchläuft, ist der Wurf zu wiederholen, auch wenn dabei hintere Kegel fallen. Fallen vordere Kegel durch umfallende hintere Kegel, ist der Wurf zu wiederholen. Wenn beim Abräumen die Kugel zwischen zwei in der Diagonale unmittelbar nebeneinanderstehende Kegel durchläuft, ist der Wurf zu wiederholen.
Punkt 10.6 Der KVOO-Pokal für Jugendliche kann ebenfalls ab vier gemeldeten Mannschaften ausgetragen werden und wird als Turnier gespielt. Jeder Verein kann hierfür eine Mannschaft melden. Das KVOO-Pokalturnier wird im Anschluss der Punktserie ausgetragen. Näheres regelt die KVOO.
KVOO Sportordnung III KVOO-Pokal
KVOO-Pokal
Punkt 1 Die KVOO e.V. veranstaltet für die ihr angeschlossenen Vereine einen Pokalwettbewerb. Die Teilnahme an diesem Wettbewerb ist freiwillig.
Punkt 2 Die Paarungen des Pokalwettbewerbs werden ausgelost. Die Terminrichtlinen, siehe unter Punkt II/1.6 dieser Sportordnung. Der Sieger eines Pokalspiels erreicht die nächste Runde, der Verlierer scheidet aus dem Wettbewerb aus.
Punkt 3 Regelung Runde 1 und Achtelfinale
Das klassentiefere Team hat Heimrecht. Bei einem Unentschieden erreicht das klassentiefere Team die nächste Runde. Bei Mannschaften gleicher Spielklasse ist der Gast eine Runde weiter.
Punkt 4 Regelung ab Viertelfinale:
Der bei der Auslosung zuerst gezogene Verein hat Heimrecht. Bei Unentschieden gewinnt die Mannschaft mit dem höheren Abräumergebnis. Ist auch dieses gleich, entscheidet die geringere Zahl der Fehlwürfe für das Weiterkommen in die nächste Runde. Sind die Mannschaften auch hier gleich, wird das Spiel auf der Kegelbahn des Gastes wiederholt.
Punkt 5 Vereine mit zwei Mannschaften dürfen Spieler oder Spielerinnen, die bereits in der ersten Mannschaft gekegelt haben, nicht mehr in der zweiten Mannschaft einsetzen.
KVOO Sportordnung V Sportabzeichen
Punkt 1 Die KVOO e.V. verleiht an ihre Mitglieder ein Sportabzeichen. Jeder Verein kann nach Genehmigung durch den 1. Sportwart der KVOO, ein Kegeln zum Erreichen des Sportabzeichens durchführen. Voraussetzung ist, dass wenigstens 120 Keglerinnen und Keglern der Start möglich ist.
Punkt 2 Nur Mitglieder der KVOO, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung einen gültigen Kegler Pass vorweisen können, dürfen an der Veranstaltung teilnehmen. Sind mehr Anmeldungen als Starttermine vorhanden, entscheidet die zeitliche Reihenfolge der Anmeldungen.
Punkt 3 Die Aufsicht über die Veranstaltung übernimmt der ausrichtende Verein. Er zeichnet dafür verantwortlich, dass die Grundsätze der Sportordnung der KVOO e.V. eingehalten werden.
Punkt 4 Folgende Bedingungen sind zu erfüllen:
Bewerber (Alter) Bronze Silber Gold
Männer und Junioren (19 - 49 Jahre): 380 405 425
100 Wurf komb.
Senioren A (50 - 59 Jahre)
Damen und Juniorinnen (19 - 49 Jahre) 365 390 410
100 Wurf komb.
Senioren B (60 - 69 Jahre)
Versehrte (mind. 50%) 355 380 395
Damen A (50 - 59 Jahre)
weibl. und mänl. Jugend A (15 - 18 Jahre)
100 Wurf komb.
Senioren C (über 70 Jahre)
Damen B (über 60 Jahre) 325 355 380
weibl. und mänl. Jugend B (10 - 14 Jahre)
100 Wurf komb.
Punkt 5 Die Bewerber für das silberne Sportabzeichen müssen im Besitz des bronzenen Sportabzeichens sein. Der Erwerb des goldenen Sportabzeichens setzt den Besitz des silbernen Sportabzeichens voraus.
Punkt 6 Bei Sportabzeichen Veranstaltungen können beliebig viele Starts absolviert werden.
Punkt 7 Die zugesagten Termine des ausrichtenden Vereins sind unbedingt einzuhalten. Bei unentschuldigtem Fernbleiben ist die Startgebühr trotzdem zu entrichten und wird bei Nichtbezahlung durch den Starter, dem angehörigen Verein des Starters, in Rechnung gestellt.
Punkt 8 Goldene Ehrennadeln werden verliehen bei einmaligem, dreimaligem, fünfmaligem und zehnmaligem Erreichen des Goldenen Sportabzeichens. Weitere Auszeichnungen (15 x, 25 x, 30 x, 50 x etc.) werden durch die Ehrenordnung der KVOO geregelt.
KVOO Sportordnung VI Auswahl
Punkt 1 Am Ende der Saison finden Auswahlwettkämpfe der jeweils besten Keglerinnen und Kegler aus Oberfranken und der Oberpfalz statt.
Punkt 2 Teilnehmen können nur Keglerinnen und Kegler, die mindestens 8 Wettkämpfe, davon 4 Auswärtswettkämpfe, bestritten haben. Die Zahl der Teilnehmer und der Ablauf der Veranstaltung werden von der Vorstandschaft festgelegt.